Warum die Sicherungstechnik an Bahnübergängen ein akustisches Signal gibt

Über viele Jahre haben sich Bahnübergänge und die damit verbundenen Sicherungsanlagen verändert - und sind sicherer geworden. Dazu gehören Schranken, Warnschilder und akustische Signale. Diese sollen den Verkehrsteilnehmer daran hindern die Gleise zu überqueren, wenn ein Zug den Kreuzungsbereich passieren will. Jedoch kommt es trotz Sicherheitsvorkehrungen immer wieder zu Unfällen an Bahnübergängen zwischen Straßenverkehrsteilnehmern und Zügen. Deshalb werden die Sicherungsrichtlinien stetig angepasst und verschärft. An Bahnübergängen, welche Züge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 160 km/h durchfahren, ist es unerlässlich, diese ausreichend zu sichern und alle Verkehrsteilnehmer zu schützen. Dazu nutzt die Deutsche Bahn sowohl visuelle als auch akustische Warnsignale. Ein akustisches Signal ist vor allem dann unverzichtbar, sobald Fußgänger und Fahrradfahrer den Bahnübergang passieren. Menschen mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen müssen gleichermaßen über die Schrankenschließung informiert werden. Dabei wird die Lautstärke des Signals an die Lautstärke der Umgebung angepasst, sodass es für jeden Verkehrsteilnehmer gut zu hören ist. Die Länge der Signalgebung vor Schrankenschließung (sowohl visuell mit roter Ampel, als auch akustisch) ergibt sich aus der Räumungsgeschwindigkeit für Fußgänger, also der Zeit, die ein Fußgänger zum Passieren des Übergangs benötigt. Die Dauer der Schrankenschließung hängt von der Zeit, die der Zug zum Durchfahren des Streckenabschnitts benötigt, ab. Dementsprechend ist die Dauer der Schrankenschließung von der Zuggeschwindigkeit und der Länge des Streckenabschnitts abhängig.

 

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